SACHVERSTÄNDIGE  STELLE



Behördlich zertifiziert nach § 2 und § 4 DVO LHundG NRW

Zugelassener Sachverständiger zur Erteilung von Sachkundebescheinigungen für Hunde bestimmter Rassen und für große Hunde (nach § 10 Abs. 3 LHundG NRW und § 11 Abs. 3 LHundG NRW)

Zugelassener Sachverständiger zur Durchführung von Verhaltensprüfungen (Maulkorb und Leinenbefreiung) für Hunde bestimmter Rassen (nach § 10 Abs. 2 LHundG NRW).

Liste der anerkannten Sachverständigen nach LHundG NRW:  Sachverstaendige_LhundG_nrw


A N M E L D U N G :
Festnetz:
0 22 97 – 90 20 74

Hinweis:
Anmeldung zur Verhaltensüberprüfung (Wesenstest) nur in schriftlicher Form möglich mind. 2 Wochen vor dem Prüfung Termin. Benötige die Daten für das Kreis  Veterinäramt!
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