Info Unbedenklichkeit Hund

Was versteht man unter diese Prüfung?

Leider muss ich vorwegschicken, dass der Hundeführerschein und die Begleithundeprüfung als alleinige Prüfungen nicht ausreichen.

Erst die Kombination aus einer allgemeinen Verhaltensprüfung im Alltag und einer zusätzlichen Prüfung am Arbeitsplatz (Pflegestelle etc.) liefert ein umfassendes und verlässliches Ergebnis über das Verhalten des Hundes.

Für eine allgemeine Unbedenklichkeit am Arbeitsplatz reicht jedoch die speziell entwickelte Prüfung am Arbeitsplatz aus.

Denn genau hier wollen wir wissen, wie sich der Hund verhält und ob eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit zu befürchten ist.

Eine Unbedenklichkeitsüberprüfung für Hunde am Arbeitsplatz (sogenannte Bürohunde) stellt sicher, dass ein Hund stressfrei, hygienisch und ohne Sicherheitsrisiken in den Arbeitsalltag integriert werden kann. In der Regel sind hierfür der Nachweis von Gesundheit, Sozialverträglichkeit und Sachkunde erforderlich. Außerdem ist die Zustimmung von Arbeitgeber und Kollegen notwendig.

Die wichtigsten Nachweise im Überblick:

1. Gesundheit und Hygiene
– Impfstatus und Parasitenschutz: Der Hund muss vollständig geimpft, entwurmt und frei von ansteckenden Krankheiten sein.

Das Tier muss regelmäßig gegen Parasiten und Zecken behandelt werden, um Verunreinigungen und Hygieneprobleme auszuschließen.

2. Rechtliche Voraussetzungen
Hundehaftpflichtversicherung: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine spezielle Police abzuschließen, die auch Schäden am Arbeitsplatz abdeckt.

Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf die Mitnahme des Hundes, da das Direktionsrecht beim Arbeitgeber liegt. Selbst nach jahrelanger Duldung besteht kein automatisches Recht auf den Bürohund.

3. Wesen, Verhalten und Tauglichkeit
– Sozialverträglichkeit: Der Hund darf keine Aggressionen gegenüber Menschen oder anderen Tieren zeigen und muss sich neutral in einer Büroumgebung verhalten können.

Ruhephasen: Das Tier muss in der Lage sein, an seinem Liegeplatz ruhig zu bleiben, ohne zu bellen oder den Büroalltag zu stören.

4. Betrieblicher Arbeitsschutz und Gefährdungsbeurteilung
Gefährdungsbeurteilung: Laut Arbeitsschutzgesetz muss der Arbeitgeber die Anwesenheit des Hundes evaluieren. Dabei sind Stolperfallen, Allergierisiken, Fluchtwege und die psychische Belastung des restlichen Teams zu prüfen.

Leiden Kollegen unter einer Hundehaarallergie oder haben sie Angst vor Hunden, hat der Schutz dieser Mitarbeiter Vorrang.

Denkt daran, wenn mal was passiert, spätestens dann könnte es unangenehm werden, wenn es um die Schadensregulierung geht. Dann werden die o.g. Punkte 100 % relevant. 

Mehr Info über Hunde am Arbeitsplatz (Bürohund) findet man hier beim
Bundesverband Bürohunde
TÜV Nord

Haben Sie noch weiter Fragen, dann können Sie gerne auf mich zu kommen.

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