Als erstes vorweg, Sachverständige / Prüfer sind keine Unmenschen!
Oft kommt es vor, dass der Prüfling etwas nervös und etwas Prüfungsangst hat, dass dieser mit einer guten Tasse Kaffee etwas beruhigt wird, ein paar auflockernde Worte helfen auch noch dabei, die Angst etwas zu mildern.
Arten der Sachkundeprüfung:
1. Art beim Sachverständigen persönlich:
Direkt beim Sachverständigen. Sie bekommen die Fragen ausgehändigt, im bei sein des Sachverständigen beantworten Sie die Fragen. Im Anschluss wird, wenn Fehler gemacht worden sind, kurz besprochen. Bei bestandener Prüfung bekommen sie sofort die Bescheinigung ausgehändigt. Dauer der Prüfung ist bei den jeden Sachverständigen etwas unterschiedliche. Wenn z.B. bei dem einen 1 Std. Zeit bekommt, bekommt man bei dem anderen nur 30 Minuten Zeit. Erkundigen Sie sich am besten vorab wie es abläuft.
Bei dem 20/40er können sie die Sachkunde auch bei ihrem Tierarzt des Vertrauen machen. Dort sitzen sie im Warteraum, beantworten die Fragen in Ruhe und wenn bestanden, bekommen Sie auch dort die Bescheinigung sofort ausgehändigt.
Art 2 und 3 nur möglich, wenn wieder Kontakt Einschränkungen lt. der Regierung vorliegen!!! Ansonsten haben diese Möglichkeit keine Gültigkeit (lt. Lanuv Stand 09.22).
2. Art (Corona Zeit) Drive In Prüfung:
Durch Corona bedingt, gibt es direkt beim Sachverständigen die Möglichkeit per „Drive in“ die Sachkunde zu machen. Hier kommen Sie mit ihrem Auto und parken direkt beim Sachverständigen vor der Tür. Sie bekommen die Fragen durch das Auto Fenster gereicht, sie bekommen wie bei der ursprünglichen Art die Zeit zur Verfügung gestellt. Der Sachverständige bleibt bei ihnen an dem Auto wartet in der Zeit (das nicht geschummelt wird ;-)…) Er nimmt dann die fertigen Antwortblätter dann wieder durch das Autofenster entgegen. Korrigiert und bei bestanden bekommt man die Bescheinigung direkt ausgehändigt.
3. Art (Corona Zeit) Online – Prüfung:
Sie können auch über Zoom eine Online Prüfung ablegen, dazu gibt es einige Varianten, wo Lanuv dies duldet und für o.k. findet, wenn wieder verschärfte Kontakteinschränkungen in der Corona Zeit zu überbrücken geht.
Sie benötigen erst mal ein PC / Notebook mit einer Webcam, Headset bzw. Mikrofone und Lautsprecher. Eine stabile Internetverbindung wird vorausgesetzt.
Sie machen separat einen Termin mit dem Sachverständigen. An dem Termin verbinden Sie sich mit einem z.B. Zoom – Video-Call mit dem Sachverständigen. An dem Call sind nur Sie und der Prüfer anwesend.
Hier gibt es auch zwei bewährte Methoden:
(1) Der Prüfer wird ihnen die Fragen, wenn per Email zukommen lassen, sie haben dann ca. 40 min. Zeit die Fragen vor der Webcam zu beantworten (der Prüfer beobachtet das alles richtig läuft!) und senden dann die ausgefüllten Bögen zurück. Der Prüfer geht die Fragen durch, bei bestehen bekommen Sie die Bescheinigung direkt per Email zugeschickt.
Oder
(2) Der Prüfer zeigt Ihnen über die Webcam die Fragen, geht mit Ihnen jede Frage durch, sie sagen dann welche Antwort die richtige ist, der Prüfer übernimmt die Antwort. Am Schluss überprüft der Prüfer die Antworten, wenn bestanden bekommen sie die Bescheinigung per Mail direkt zugesandt.
Hinweis:
Wenn die Kontakte nicht mehr eingeschränkt sind (Corona Pandemie), sollte die Sachkundeprüfung wieder auf dem normalen Weg (im Büro oder Modil vor Ort beim Hundehalter!) durchgeführt werden!
!!!… Absolutes ungültiges Online Verfahren…!!!
Sie nehmen Kontakt auf mit dem Sachverständigen, sie bekommen per Mail die Fragen zugeschickt, haben dann einen Tag bis zu einer Woche Zeit die Fragen zu beantworten und schicken dann diese ausgefüllten Bögen zurück und bekommen dann die Bescheinigung. – Diese Bescheinigung hat keine Gültigkeit und man hat das Geld umsonst bezahlt. Um evtl. später unnachahmlichen zu vermeiden, sollte man von dieser Art der Variante lieber Abstand halten.
Hinweis:
Sind Sie unsicher und wissen nicht ob alles seine Richtigkeit hat, dann können Sie wenn mit dem Ordnungsarmt, dem Kreis- Veterinäramt oder direkt mit Lanuv ( Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz) kontakt aufnehmen. Am besten direkt mit einer den Ansprechpartnern „Anerkennung von Sachverständigen Landeshundegesetz NRW“. Dann sind sie auf der sicheren Seite und man hat später keine Unannehmlichkeiten.