zertifiziert nach § 2 und § 4 DVO LHundG NRW
Anerkannter Sachverständiger zur Erteilung von Sachkundebescheinigungen für Hunde bestimmter Rassen und für große Hunde (nach § 10 Abs. 3 LHundG NRW und § 11 Abs. 3 LHundG NRW)
Anerkannter Sachverständiger zur Durchführung von Verhaltensprüfungen (Maulkorb und Leinenbefreiung) für Hunde bestimmter Rassen (nach § 10 Abs. 2 LHundG NRW).
Die vom LANUV anerkannten Sachverständigen und sachverständigen Stellen sind berechtigt, Verhaltensprüfungen zur Befreiung vom Anlein- und Maulkorbzwang für Hunde bestimmter Rassen und/oder Sachkundeprüfungen für Halter von großen Hunden oder Hunden bestimmter Rassen durchzuführen. Diese Prüfungen sind den Prüfungen eines amtlichen Tierarztes gleichwertig.
Die Anerkennung als Sachverständige oder Sachverständiger bzw. sachverständige Stelle nach dem Landeshundegesetz NRW ist in der Verordnung zur Durchführung des Landeshundegesetzes NRW geregelt
Liste der anerkannten Sachverständigen nach LHundG NRW: Sachverstaendige_LhundG_nrw
A N M E L D U N G :
0 22 97 – 90 20 74 oder 01 71 -4 22 35 32 (Bitte auf AB sprechen)
Hinweis:
Anmeldung zur Verhaltensüberprüfung (Wesenstest) nur in schriftlicher Form möglich mind. 2 Wochen vor dem Prüfung Termin. Benötige die Daten für das Kreis Veterinäramt!
Verhaltensüberprüfung Anmeldeformular – mehr anzeigen
Prüfungstermine – mehr anzeigen!
Übungskatalog Sachkunde Fragen – mehr anzeigen!
Wissenswertes und Interessantes – Wesensprüfung NRW – mehr anzeigen!
Wichtig! Gesetze und Co. – mehr anzeigen