ANERKANNTER SACHVERSTÄNDIGER



zertifiziert nach § 2 und § 4 DVO LHundG NRW

Anerkannter Sachverständiger zur Erteilung von Sachkundebescheinigungen für Hunde bestimmter Rassen und für große Hunde (nach § 10 Abs. 3 LHundG NRW und § 11 Abs. 3 LHundG NRW)

Anerkannter Sachverständiger zur Durchführung von Verhaltensprüfungen (Maulkorb und Leinenbefreiung) für Hunde bestimmter Rassen (nach § 10 Abs. 2 LHundG NRW).

Die vom LANUV anerkannten Sachverständigen und sachverständigen Stellen sind berechtigt, Verhaltensprüfungen zur Befreiung vom Anlein- und Maulkorbzwang für Hunde bestimmter Rassen und/oder Sachkundeprüfungen für Halter von großen Hunden oder Hunden bestimmter Rassen durchzuführen. Diese Prüfungen sind den Prüfungen eines amtlichen Tierarztes gleichwertig.

Die Anerkennung als Sachverständige oder Sachverständiger bzw. sachverständige Stelle nach dem Landeshundegesetz NRW ist in der Verordnung zur Durchführung des Landeshundegesetzes NRW geregelt

Liste der anerkannten Sachverständigen nach LHundG NRW:  Sachverstaendige_LhundG_nrw


A N M E L D U N G :

Bei Rückfragen:
Festnetz: 0 22 97 – 90 20 74  (Bitte auf AB sprechen)
Mobil: 01 71 -4 22 35 32 (Bitte auf AB sprechen)

Hinweis:
Anmeldung zur Verhaltensüberprüfung (Wesenstest) nur in schriftlicher Form möglich mind. 2 Wochen vor dem Prüfung Termin. Benötige die Daten für das Kreis  Veterinäramt!
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„…Um klar zu sehen, genügt oft eine Veränderung des Blickwinkels…“