
Informationen zur Verhaltensüberprüfung (Wesenstest) und Sachkundeprüfung
Prüfungstermin
- Datum: 03.10.2026
- Uhrzeit: 11:00 Uhr
Anmeldeschluss: 24.09.2026 / 12.00 Uhr
Der Prüfungsort wird nach schriftlicher Anmeldung bekannt gegeben.
Hinweis: Alle Termine und Zeiten sind vorbehaltlich kurzfristiger Änderungen. Änderungen werden rechtzeitig mitgeteilt.
Verhaltensüberprüfung
Maulkorb- / Leinenbefreiung
für Hunde bestimmter Rassen (nach § 10 Abs. 2 LHundG NRW), dazu gehören Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden
Wichtige Hinweise
Da die Teilnehmerzahl auf maximal 2–3 Personen (komplette Befreiung oder ausschließlich Maulkorbbefreiung) begrenzt ist, wird eine frühzeitige Anmeldung empfohlen.
Aus organisatorischen Gründen ist die Anmeldung zur Verhaltensüberprüfung ausschließlich schriftlich und mindestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin möglich.
Vor der Prüfung müssen folgende Unterlagen vorliegen (gerne auch vorab per E-Mail):
- Sachkundenachweis
- Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung
- Impfpass des Hundes
Befristete Verhaltensprüfung
Besteht der Hund die Verhaltensprüfung vor Vollendung des 24. Lebensmonats, ist die Bescheinigung zunächst befristet. Nach Ablauf von zwei Jahren muss die Verhaltensprüfung wiederholt werden.
Nach bestandener Prüfung
Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie per Post oder E-Mail die Einschätzung bzw. Empfehlung des Sachverständigen.
Diese Bescheinigung reichen Sie anschließend bei Ihrem zuständigen Ordnungsamt ein. Das Ordnungsamt stellt daraufhin die offizielle Bescheinigung aus, aus der hervorgeht, ob Ihr Hund:
- von der Maulkorbpflicht befreit ist oder
- vollständig von der Maulkorb- und Leinenpflicht befreit wurde.
Sachkundeprüfung
Eine kurzfristige Terminvergabe ist möglich.
Anmeldung:
- schriftlich oder
- telefonisch
Prüfungsorte:
- im Büro
- als Hausbesuch
- oder in einem Café bzw. Restaurant
Wichtiger Hinweis: Ohne erfolgreich abgelegte Prüfung kann keine Bescheinigung ausgestellt werden.
Kontakt
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