Info über Wesensprüfung NRW

Hunde bestimmter Rassen
Ausnahme  Anlein- und Maulkorbpflicht (- Befreiung)

Gemäß § 3 Abs. 6 DVO LHundG NRW für Hunde die das Mindestalter noch nicht erreicht haben, soll eine befristete Ausnahme (Befreiung) von der Anlein- und Maulkorbpflicht erteilt werden, wenn die regelmäßige, mindestens alle zwei Wochen erfolgende Teilnahme an einer Junghundeausbildung (z.B. Vorbereitung zur Begleithundeausbildung) der zuständigen Behörde gegenüber durch eine Bescheinigung der für den Vollzug des Tierschutzgesetzes zuständigen Behörde nachgewiesen wird.

Die Hundeschule/der Trainer sind dazu verpflichtet, ein längeres Fernbleiben, dem zuständigen Ordnungsamt mitzueilen.

Hunde bestimmter Rassen, die nicht alle 2 Wochen in eine Hundeschule gehen und die Besuche nicht dem zuständigen Veterinäramt vorlegen, diese Hunde haben dann ab dem 7. Lebensmonat eine Maulkorbpflicht!

Erst ab Beginn 16. Lebensmonat können diese Hunde in die Verhaltensprüfung / Wesenstest gehen um eine Maulkorb- und/oder Leinenbefreiung zu erzielen. Bei Hunden, die vor Erreichen des zweiten Lebensjahres geprüft werden, muss nach Ablauf von zwei Jahren eine Wiederholung der Verhaltensprüfung stattfinden. Der Hundehalter kann auch warten, bis sein Hund den 24. Lebensmonat vollendet hat und macht dann eine Verhaltensprüfung/ Wesenstest. Diese muss i.d.R. nicht wiederholt werden und ist ein Hundeleben lang gültig (wenn die Gemeinde/Stadt keine andere Auflage erteilt).

 


Verhaltensprüfung (Wesenstest)


Hinweis:
Voraussetzung für eine Zulassung zu einer Verhaltensprüfung ist ein anerkannter bestandener Nachweis zur Sachkunde (siehe Sachkundenachweis).

Überprüfung des Gehorsams des Hundes.

Verhalten bei Kontakt mit Personen in Bewegung, die auch in engem räumlichen Kontakt zum Hund treten.

Verhalten bei Konfrontation mit unerwarteten Begebenheiten.

Verhalten des Hundes bei Konfrontation mit unerwarteten Geräuschen.

Verhalten im Straßenverkehr oder in einer vergleichbaren Gegebenheit.

Verhalten beim Kontakt mit anderen, auch gleichgeschlechtlichen Hunden.

Verhalten des angebundenen Hundes ohne die Halterin oder den Halter in normalen Kontaktsituationen mit fremden Personen und Hunden.

Es handelt sich hierbei nur um einen kleinen Überblick, was in der Prüfung abverlangt wird, haben Sie weitere Fragen, dann einfach Kontakt mit mir aufnehmen.

Vorbereitung zur Prüfung

Ich kann ihnen nur dazu raten, sich gut für die Prüfung vor zu bereiten. Immer öfter hört man, das Hundehalter die Prüfung nicht bzw. nur zum Teil bestanden haben. Müssen zur Nachprüfung, um dann die erwünschte Befreiungen zu bekommen. Es hängt viel davon ab!

Viele Hundeschulen und Hundetrainer bieten die Vorbereitungen an, die einen gehen nach den Prüfungsvorgaben des Hundeführerschein, andere mehr nach der Begleithund Prüfung . Beides ist sehr hilfreich!

Einige Behörden geben den Rat einen Vorbereitungskurs bei Hundetrainerin / Hundetrainer als zertifizierte Sachverständigen Stelle nach DVO  teil zu nehmen. Der Wesenstest ist nach einem bestimmten Konzept entwickelt worden genau nach diesem Konzept werden die Hundehalter und ihre Hunde bei einem zertifizierten Sachverständiger vorbereitet.

Der Test bezieht sich zudem nicht nur auf den Hund. Der Hundehalter und andere Personen, die regelmäßig mit dem Hund unterwegs sind, führen den Hund teilweise während des Tests. Daher ist die Vorbereitung für diese Personen ebenso wichtig, wie für den Hund.


Wer darf welche Hunde Prüfen


Die Verhaltensprüfung für „gefährliche Hunde – § 3 LHundG“ darf nur das Veterinäramt durchführen.

Bei Hunden „bestimmter Rassen- § 10 LHundG“ wird der Wesenstest durch anerkannte (zertifizierte) Sachverständige abgenommen.

Hinweis:
Die Verhaltensüberprüfung stellt lediglich eine Momentaufnahme dar. Kommt es nach der Prüfung zur Verletzung oder Gefährdung von Personen oder erweist sich Ihr Hund danach als stark aggressiv, kann er trotz eines bestandenen Verhaltensprüfung als gefährlicher Hund eingestuft werden.

Als Sachverständige Stelle und Prüfer, stehe ich Ihnen bei allen Fragen rund um den Hund zur Seite.